Helfer angeklagt

Im Mai 2016 überwältigten vier Männer einen aggressiven Iraker in einem Supermarkt in Arnsdorf, der dort herumgebrüllt und zwei Mitarbeiterinnen bedroht hatte. Sie fesselten den Mann bis zum Eintreffen der Polizei an einen Baum. Nun sollen sie vor Gericht gestellt werden: wegen Freiheitsberaubung! Der Prozess gegen die vier mutigen Männer, die sich einem aggressiven Iraker in einem Supermarkt in Arnsdorf entgegenstellten und zwei Verkäuferinnen beschützen, soll am 24. April beginnen. Das Amtsgericht Kamenz verhandelt den Fall von Freiheitsberaubung nach Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz. Im Gegenzug wurde das Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung gegen den aggressiven Asylbewerber eingestellt. weiter bei Epoch Times

  1. #1 von Cheshire Cat am 17/01/2017 - 16:23

  2. #2 von Heimchen am Herd am 17/01/2017 - 16:30

    „Im Gegenzug wurde das Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung gegen den aggressiven Asylbewerber eingestellt.“

    Das ist ein Skandal ersten Ranges!

  3. #3 von Gudrun Eussner am 17/01/2017 - 20:21

    Deutschland ist krank! Niemand kann mir erzählen, daß die richterlichen Sprüche so lauten müssen, sondern es ist Absicht, uns wehrlos zu machen.

  4. #4 von Klaus Pohl am 17/01/2017 - 22:31

    Wir müssen uns abstechen lassen ,dann ist alles ok,oder was????

  5. #5 von dentix07 am 18/01/2017 - 13:30

    1. Das ein Gerichtsverfahren eröffnet wird heißt noch nicht das sie verurteilt werden! (Ich hoffe noch immer die deutsche Justiz ist nicht gänzlich verdorben!) Und so wie selbst die Polizei es darstellt sehe ich gute Chancen das das Gericht am Ende erklärt die 4 hätten rechtens gehandelt!
    2. Wenn der Iraker in einer psychatrischen Anstalt untergebracht ist, kann man davon ausgehen er hat richtige psychatrische Probleme. (Wäre interessant zu wissen welche, um evtl. beurteilen zu können ob es vertretbar war das er sich frei bewegen konnte?) Wenn er solche Probleme hat und aufgrund dieser evtl. zu Aggressivität neigt, ist er dafür nicht verantwortlich, da krankheitsbedingt! Dann ist die Einstellung des Verfahrens gegen ihn korrekt! Das würde auch bei anderen so geschehen die krankheitsbedingt „unzurechnungsfähig“ sind!
    Die – aus meiner Sicht – wichtigste Frage: Hat die Klinik evtl. jemanden frei herumlaufen lassen der aufgrund psychischer Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt? Oder ist er abgehauen/“ausgebrochen“?
    Das wurde bisher noch überhaupt nicht thematisiert!