„Erlöse uns von den Blöden“

Und dann gibt es Erlebnisse, die mich so konsterniert zurücklassen, dass ich glatt vergesse, wo sich mein Korkenzieher befindet. Exakt so erging es mir, als ich den Online-Kommentar einer Berliner Journalistin gelesen hatte, die offensichtlich während einer Demonstration von Landwirten in Berlin in einen Stau geraten und dadurch zu spät zu einer Hochzeit gekommen war. Darüber war die Dame so erbost, dass sie folgenden Kommentar auf Twitter postete: „Ich werde nie wieder etwas kaufen, was von einem Bauern produziert wurde!“ Wenn ich diese Anekdote im Freundeskreis erzähle, lasse ich an dieser Stelle immer eine längere Pause, um die ganze Tragweite dieses Satzes richtig sacken zu lassen.

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  1. #1 von Antipode am 31/10/2020 - 11:40

    Toller Beitrag! Echt witzig!!

  2. #2 von CheshireCat am 01/11/2020 - 00:16

    „Erlöse uns von den Blöden“

    https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/rechte-chats-polizistin-klagt-erfolgreich-gegen-suspendierung-1567303.html
    Rechte Chats: Polizistin klagt erfolgreich gegen Suspendierung

    Eine angeblich an einer rechtsextremen Chat-Gruppe beteiligte Polizistin hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Vorwürfe gewehrt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hob die Suspendierung der Beamtin am Donnerstag im Eilverfahren mit einer bemerkenswerten Begründung auf: Das zuständige Landesamt habe offenbar nicht erkannt, dass es sich bei der beanstandeten Hitler-Datei um eine Parodie handele, mit der Hitler verspottet werde.

    Der Vorwurf, die Beamtin habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, sei somit „fernliegend“, zumal nicht einmal klar sei, ob sie die Datei überhaupt wahrgenommen habe (Az.: 2 L 1910/20). Die Polizistin sei lediglich Mitglied einer WhatsApp-Gruppe gewesen, in der die Datei gepostet wurde.

    Es sei auch nicht berücksichtigt worden, dass der Versand der Datei bereits vor sieben Jahren erfolgt sei. Auch der in dem Bescheid des Landesamtes geäußerte Verdacht, dass Straftaten begangen worden seien, etwa das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen oder Volksverhetzung, sei „nicht nachvollziehbar“.