Buschkowsky (SPD): Die gesellschaftliche Landnahme

Der frühere Neuköllner Bürgermeister Buschkowsky (SPD) zum Sieg einer mohammedanischen Rechtsrefrendarin über das Neutralitätsgebot:

Das war eine politische Inszenierung. Nur wegen der Öffentlichkeitswirkung wurden wir Neuköllner ausgesucht. Die Dame ist eine szenebekannte Bloggerin und für mich Aktivistin des politischen Islam. Das Kopftuch bedeutet für die Frauen Fortschritt und Emanzipation, so ist ihre Weltsicht. Das ist schon hammerhart.

Es geht um staatliche Macht und gesellschaftliche Dominanz. Bei den 68er war es der Marsch durch die Institutionen. Heute nutzt man die Religionsfreiheit als Vehikel. Das Bezirksamt hat um des lieben Friedens willen nachgegeben. Der leichtere Weg. Verständlich.

Ich finde nein und hätte mich der rituellen Beschimpfung gestellt und wie von ihr angedroht verklagen lassen. Die gesellschaftliche Landnahme wird nämlich nicht aufhören. Gestern der Kopftuchkotau in Schulen des Bundesverfassungsgerichts. Bremen und NRW sind sofort eingeknickt. Heute der Angriff auf das Neutralitätsgesetz.

Jede kann ihr Kopftuch tragen. Aber nicht als Repräsentanten und Amtsträger des Staates mit Hoheitlichen Aufgaben. Hier gilt die weltanschauliche-religiose Neutralitätspflicht.

Aber für welchen Staat stehen Ideologen und Orthodoxe?

Stellen Sie sich Richter mit der Kippa vor, die Muslime aburteilen. Oder Jugendamtsleute, die mit christlichen oder jüdischen Symbolen muslimische Kinder aus ihren Familien holen. Da ginge aber die Post ab.

Alle Religionen sind gleich zu achten. Aber Fundamentalisten wollen einen anderen Staat. Sie sind die Feinde der Freiheit und der Selbstbestimmung. Deshalb dürfen wir dem politischen Islam die Tür zur Macht auch nicht scheibchenweise öffnen.

Quelle: BILD

  1. #1 von Heimchen am Herd am 13/06/2015 - 18:26

    „Sie wartete eine Entscheidung gar nicht ab. Die sozialen Netzwerke wurden aktiviert, befreundete Journalisten instrumentalisiert und der Shitstorm entfesselt“

    So…läuft das heutzutage und das weiß diese Kopftuchtussi ganz genau!

  2. #2 von stm am 13/06/2015 - 18:39

    Soziale Netzwerke… Nimmt denn wirklich jemand diesen Unsinn ernst? Shitstorm hin oder her, zwei Tage später finden sie dann eine tote Katze oder irgendwelchen anderen Quatsch über den sie sich aufregen können. Dann ist der storm vorbei, es bleibt nur der shit.

  3. #3 von mike hammer am 13/06/2015 - 18:44

    den kampf gegen den islam werden, wenn überhaupt, etablierte parteien aufnehmen.

  4. #4 von Heimchen am Herd am 13/06/2015 - 18:44

    Hier ein interessanter Artikel dazu:

    Neutralität im Gericht

    Mit Kopftuch im Referendariat

    Vor gut zehn Jahren machte das BVerfG den Weg frei für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Viele Länder haben seitdem entsprechende Neutralitätsgesetze erlassen. Für angehende Lehrerinnen sehen sie Ausnahmen vor. Was aber gilt für Rechtsreferendarinnen?

    http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/referendariat-kopftuch-verbot-neutralitaetsgesetz/

  5. #5 von Heimchen am Herd am 13/06/2015 - 18:52

    „Vor Gericht spitzt sich das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger zu. Ist es da nicht unerlässlich, jeden auch nur äußerlichen Anschein mangelnder Objektivität zu vermeiden?

    Es gilt hier ein „besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität“, heißt es in der Begründung zum Berliner Neutralitätsgesetz. Auch in der Robe komme dies zum Ausdruck. Sie symbolisiert die Aufhebung der Individualität innerhalb der Rechtsfindung. Die strengen Kleiderregeln sollen den Prozessbeteiligten die „Gewähr einer neutralen Streitschlichtung“ bieten, heißt es.“

    So ist es!

    Und es würde mich nicht wundern, wenn diese Tante auch noch das Tragen der Robe
    abschaffen möchte.

  6. #6 von Flosshilde am 14/06/2015 - 17:06

    Das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Linie vorgegeben. Nicht nur ist das Kopftuch an Schulen zu erlauben, die sechs Richter konzedieren gleich noch eine grundrechtsähnliche Erlaubnis, nämlich das Recht der Einzelnen
    »ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und dieser Überzeugung gemäß zu HANDELN, also glaubensgeleitet zu leben; dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze«.
    Mit anderen Worten: die Staatstreue eines Staatsdieners ist nicht erforderlich, seine Stellung zum Grundgesetz kann auch eine feindliche sein. Allah und die arabische Wüste haben Vorrang vor unserer Zivilisation.