Wenn Weiße schwarz fahren

Ein 16-jähriger, offensichtlich Weißer, muss wegen Schwarzfahrens den Rest seiner Jugend, fast 3 Jahre, im Gefängnis verbringen, wie die WAZ meldet:

Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.

Weniger streng ergeht es einem Schwarzen aus Eritrea, der beim Onanieren im Zug auffällt:

In Fulda musste der 22-jährige Asylbewerber aus Eritrea den Zug zur Prüfung seiner Identität verlassen. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann bereits 189 Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen und über 40 Diebstähle auf seinem Straftatenkonto hat. Hinzu kommen weitere Taten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und exhibitionistischer Handlungen eingeleitet.

Der 22-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wieder frei.

  1. #1 von Heimchen am Herd am 27/02/2016 - 10:32

    Und da wundern sich einige Leute, dass Hass gegenüber Ausländern entsteht??

    Wer sein eigenes Volk so benachteiligt und ungerecht behandelt, darf sich nicht wundern,
    wenn das Volk rebelliert!

  2. #2 von Lomar am 27/02/2016 - 10:53

    Ein schönes Beispiel für die Rechtssprechung in unserem Land. Ausländer werden einfach deutlich weniger belangt mit der Begründung, dass man nicht den Eindruck erwecken will, dass es massive Probleme mit ihnen gibt. Man möchte ja keine Vorbehalte schüren bzw. bedienen. Das wird ja hin und wieder sogar offen zugegeben und es merken immer mehr derer, die offene Augen haben und es fängt erst recht an, zu brodeln. Hier wird eine Zweiklassenrechssprechung manifestiert.
    Der Druck im Kessel wird immer weiter steigen. Die Initiatoren dieses Experiments sollten langsam daran denken, sich in Sicherheit zu bringen.

  3. #3 von ThomasD am 27/02/2016 - 11:53

    Klarer Fall von Musel- bzw. MiHiGru-Bonus! Unsere so genannte „Justiz“ betreibt schon länger eine 2-Klassen Rechtsprechung. Wer das noch nicht mitbekommen hat, lebt wohl in einer anderen Realität.