Ministerin Wanka verurteilt

In was für einem Land leben wir eigentlich, dass ausgerechnet, wie im Fall Pirincci (QQ berichtete)  fast alle Zeitungen und Fernsehanstalten, oder jetzt bei Rechtsbruch gegenüber der AfD sogar ein Mitglied der Bundesregierung, von Gerichten verurteilt werden müssen, sich an Gesetze zu halten? Das Bundesverfassungsgericht meldet:

Beschluss vom 7. November 2015 – 2 BvQ 39/15 –
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 ist nicht auszuschließen, dass die Antragsgegnerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat. Die Entscheidung des Senats beruht daher auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch bei dem anzulegenden strengen Maßstab überwiegen.

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  1. #1 von ThomasD am 09/11/2015 - 12:15

    Ein weiteres Indiz für die völlig verlogene und moralisch degenerierte Politiker-Mischpoke!
    Traurig, daß diese Nullen noch immer in Amt und Würden sind!

  2. #2 von Krokodil am 09/11/2015 - 12:25

    „Schleuser kommt wegen Asylpolitik mit Bewährungsstrafe davon“

    „In der Urteilsbegründung hieß es laut Welt am Sonntag: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.“ “

    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/schleuser-kommt-wegen-asylpolitik-mit-bewaehrungsstrafe-davon/

    Rechtsordnung ausgesetzt.
    Endlich redet mal jemand Klartext.
    Auch wenn man Frau Merkel nur indirekt des Rechtsbruches beschuldigt.

    Die zwei Lager, in welche man unsere Bevölkerung aufzuteilen versucht,
    müssen sich nun auch mit Gewalt …
    Dann, auf einmal, wacht Frontex auf und rettet Europa.

  3. #3 von Harald am 09/11/2015 - 12:56

    „Stadt München scheitert
    Gericht hebt Verbot von Pegida-Demo für Montagabend auf“

    http://www.focus.de/regional/muenchen/stadt-muenchen-scheitert-gericht-hebt-verbot-von-pegida-demo-fuer-montagabend-auf_id_5073189.html

  4. #4 von Harald am 09/11/2015 - 13:12

    „Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Das Rechtsbündnis Pegida darf heute, am historisch so sensiblen 9. November, von der Münchner Freiheit zum Siegestor marschieren.“

    …“marschieren“,
    schreibt die Wahrheitspresse,
    das ist doch voll „Nazi“, oder etwa nicht?
    Ich sehe Rentnerinnen und Rentner,
    Lahme, Rollstuhlfahrer förmlich im Stechschritt vor mir!
    …“marschieren“, das ist „SA“ pur!

    …weiter im Text:

    „München ist bunt“

    rüstet zum Protest.“

    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.umstrittene-demo-in-muenchen-verwaltungsgericht-pegida-darf-am-9-november-marschieren.0e94748c-c636-468b-bac8-8b73610321b9.html

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