EU-Recht: Deutsch muss nicht

Deutschland verlangt von hier lebenden Türken minimale Deutschkenntnisse, um sich rudimentär verständigen zu können. Das verstößt nicht nur gegen EU-Recht, wie der Staatsanwalt des EuGH feststellt, sondern auch gegen ein Abkommen von 1970, das es Deutschland verbietet, die Einreise von Türken zu behindern. Klingt, als hätten es sich rechtspopulistische Verschwörungstheoretiker ausgedacht, steht aber so im SPIEGEL.

  1. #1 von Harald am 02/05/2014 - 10:56

    Auf zu neuen Ufern!

    Erhöhung der Anzahl der Generalanwälte von acht auf elf.

    https://www.google.de/search?q=eu%2C+generalanwalt+erh%C3%B6hung+von+acht+auf+elf&rls=com.microsoft:de:IE-Address&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7GGHP_deDE586&gfe_rd=cr&ei=cVxjU4X6AaKF8Qfs7YCADQ

    E paar Mark fu(ch)(ff)zich werden bei dem Job schon rüberspringen.

    Hoch das Bein,
    die Liebe winkt!

  2. #2 von Heimchen am Herd am 02/05/2014 - 11:13

    „Konkret geht es um die Klage einer Türkin, die nicht bei ihrem Mann leben darf, der seit 1998 in Deutschland wohnt. Sie ist Analphabetin und verfügt nach Feststellungen der deutschen Botschaft in Ankara nicht über die nötigen Sprachkenntnisse.“

    Ach komm, da machen wir doch eine Ausnahme, oder? Die arme Frau, das geht doch nicht! Das
    ist Diskriminierung von Analphabeten, also Türken!

    Deutsche Sprache schwere Sprache!

    Deutsch ist die Sprache der Dichter und Denker und nicht die Sprache der Türken!

  3. #3 von Heinz Ketchup am 02/05/2014 - 15:58

    Wenn Recht, dann gleiches Recht für alle (Türken) 😉

    Was ist denn z. B. mit den Import-Bräuten aus der Türkei, wieso können diese zu (hundert)tausenden nach Deutschland importiert werden ohne Deutsch zu verstehen, geschweige denn sprechen zu können? 🙄

  4. #4 von marc am 02/05/2014 - 20:52

    Natürlich gilt das nicht wenn man ethnischer Deutscher ist aber wegen den Kommunisten kein Deutsch lernen konnte weil es verboten war.
    1998

    Während vor zwei Jahren noch Abstammungsnachweis und das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ ausreichten, um einen Paß zu erlangen, ist nun die Sprache entscheidendes Kriterium.

    Jeder dritte Bewerber scheitert noch vor der Einreise an den vom Auswärtigen Amt organisierten Tests – Wiederholung ausgeschlossen. Selbst wer den Sprung nach Deutschland schafft, kann sich keineswegs sicher fühlen. Oftmals entscheiden allein örtliche Sachbearbeiter, wer eingebürgert wird und wer nicht – und beugen dabei geltendes Recht: Bereits ausgegebene Personalausweise werden wieder konfisziert, Rußlanddeutsche zu „Touristen“ degradiert, Sozialhilfen gestrichen.

    Etwa im Fall Waldemar Wagner, der im Mai 1997 mit amtlichem Aufnahmebescheid nach Hamburg kam. Zu Weihnachten teilte ihm das Vertriebenenamt mit, der Antrag auf endgültige Anerkennung als Spätaussiedler sei abgelehnt: Es mangele ihm an „volksdeutschem Bewußtsein“.

    Zwar hatte die deutschstämmige Familie selbst in der kasachischen Verbannung die überkommenen Volksbräuche gepflegt. Doch weil Wagner zehn Jahre im Internat lebte und sein Deutsch vor allem dort lernte – nicht wie gefordert im Elternhaus -, sahen die Beamten ein „wesentliches Volkstumsmerkmal“ verletzt. Den elf Jahre älteren Bruder Peter dagegen beförderten die Behörden ohne Zaudern zum Spätaussiedler – er gab an, ihm hätten allein die Eltern die Sprache beigebracht.

    Der Bescheid ist für Wagner („Jetzt ist mein Bruder Deutscher – und ich nicht“) eine Katastrophe. Wenn der Widerspruch nicht hilft, müssen er und Ehefrau Ljubow den deutschen Ausweis und 20 000 Mark Eingliederungshilfe zurückgeben, die längst für Miete und Lebensmittel draufgegangen sind. Danach droht gar Abschiebung aus dem gelobten Land.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7828603.html

    Also DEUTSCHER LERNT DEUTSCH IM INTERNAT und ist DESWEGEN KEIN DEUTSCHER laut DEUTSCHEN GESETZEN!
    dagegen
    http://www.spiegel.de/politik/ausland/minderheit-in-pakistan-zufaellig-deutsch-a-717405.html

    Eine Gruppe von Rückkehrern, die, wie man im Auswärtigen Amt in Berlin mit Erschrecken feststellt, „kaum oder gar keinen soziokulturellen Bezug zu Deutschland hat und kaum ein Wort Deutsch spricht“. Im Gegenteil, diese Menschen seien fest in der pakistanischen Gesellschaft integriert. „Deren einziger Bezug zur Bundesrepublik ist der Besitz eines deutschen Passes“, sagt ein Beamter.