Man darf für Dschihad werben

Der Islam gehört zu Deutschland und wer A sagt, muss auch B sagen. Da das Töten von Ungläubigen nun einmal Teil und Verpflichtung dieses Glaubens ist, muss man Mohammedanern auch zugestehen, für den Heiligen Krieg gegen die Anderen zu werden. Der Bundesgerichtshof fällt ein entsprechendes Grundsatzurteil und folgt damit logisch den politischen Vorgaben in Deutschland. Begründet wird das Urteil etwas vornehmer – aber wer glaubt, die Verherrlichung „rechter“ Straftaten würde jetzt  auch toleriert, kann es gerne mal mit einem Paulchen-Panther Video ausprobieren. Aber bitte nicht auf QQ!

Die WELT berichtet:

Der Bundesgerichtshof hat den Straftatbestand der Unterstützung terroristischer Vereinigungen eingeschränkt. Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, ihre Ziele rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung sei.

Die neue Rechtsprechung sei „zwingende Folge“ von Änderungen der Strafvorschriften 2002 und 2003, erklärte der BGH. Ziel dieser Änderungen sei es mit Blick auf die Meinungsfreiheit gewesen, reine Sympathiebekundungen von der Strafbarkeit auszunehmen. Nach dem neuen Recht sei es nur noch strafbar, wenn gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation gewonnen werden sollen. Ein allgemeiner Aufruf, sich etwa am Dschihad, dem Heiliger Krieg, zu beteiligen, reiche dafür nicht aus. Früher war es dagegen schon strafbar, wenn terroristische Aktivitäten zustimmend dargestellt oder kommentiert wurden.

Konkret hatte der Dritte Strafsenat in einem vom Generalbundesanwalt betriebenen Ermittlungsverfahren über die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten zu befinden, der dringend verdächtig ist, Internetwerbung für die Al Kaida betrieben zu haben. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2006 über das Internet in einem islamistisch ausgerichteten Chatroom in 40 Fällen Audio- und Videobotschaften verbreitet zu haben, in denen mehrere al-Qaida-Anführer – darunter Osama bin Laden – zur Teilnahme am Dschihad sowie zur Tötung von Gegnern aufriefen oder bereits begangene terroristische Anschläge rechtfertigten.

  1. #1 von WahrerSozialDemokrat am 08/12/2013 - 12:08

    Das war vor 6 Jahren!

    Ich denke, da war C schon vor A…

  2. #2 von xRatio am 08/12/2013 - 12:37

    Mitgliedschaft, Werben oder Unterstützen
    krimineller und terroristischer Vereinigungen fällt nach wie vor EINDEUTIG unter die §§ 129 f. StGB.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

    Nur hat das bisher noch kein „Islamkritiker“ ernsthaft durchzusetzen versucht. 👿

    xRatio

  3. #3 von xRatio am 08/12/2013 - 12:42

    „Man darf für Dschihad werben“

    Das stimmt so nicht:

    Auch wenn der beschuldigte Mann
    nicht wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belangt werden kann,
    bleibt er aber
    wegen des WERBENS für eine terroristische Organisation weiter in Haft.

    Die beschränkte Strafbarkeit ist den Richtern zufolge zwingende Folge von Änderungen der Strafvorschriften in den Jahren 2002 und 2003.“

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article897355/Aufruf-zum-Dschihad-ist-nicht-mehr-strafbar.html

    xRatio

  4. #4 von Gudrun Eussner am 08/12/2013 - 12:58

    Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt zur Kapitulation vor dem Islam. Die radikalen Muslime werden sich freuen, daß sie nicht so viel Gewalt bei uns anwenden müssen, daß wir uns freiwillig ergeben.

    Zu zweifelhaften Urteilen des BVerfGE empfiehlt es sich, Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zu lesen. Er schreibt über dieses Gericht, das man wohl inzwischen in der Pfeife roochen kann (Abschnitte aus meiner Rezension):

    Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)

    Artikel 9, 2 GG bestimmt: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

    Politisches Handeln im Rahmen einer Religion ist grundgesetzlich weder geschützt noch gewährleistet. (S. 16, Abschnitt VIII, S. 49ff.)

  5. #5 von Gudrun Eussner am 08/12/2013 - 13:04

    The two men were successfully radicalized and incited to murder by jihadist propaganda that continually asserts that their honor has been disrespected, that Muslim territory has been occupied, that Muslim holy lands must be purified of infidels and that cleansing Islam of infidel unbelievers is a function of jihad, holy war and a justification for murder.

  6. #6 von Gudrun Eussner am 08/12/2013 - 13:09

    Sorry, ich sehe eben, daß es sich nicht um das BVerfGE, sondern um den BGH handelt. Ändert aber nicht viel daran, daß der Islamisierung durch unsere Politik und Justiz Vorschub geleistet wird. Wer war 2002 und 2003 an der Regierung, welche Mehrheit herrschte im Deutschen Bundestag? 👿

  7. #7 von Tyrannosaurus am 08/12/2013 - 13:57

    Umso besser je schlimmer es kommt.
    Einer langsamen Vergiftung hat man nichts entgegenzusetzen!
    Wohl aber einer plötzlichen!
    Wenn es aber ab dem 1.1.2014 zum Massenansturm auf die bereits von den Musulmanen besetzten SOZIALÄMTER kommt durch Zieh Gauner wird es sich erbarmungslos zuspitzen.
    Wenn auch „der Deutsche“ fettgefressen vor der Glotze pennt mit der Bierpulle in der Hand, die bereits hier fest im Hartz 4 System Etablierten werden sich ihre hart erkämpften Tributprivilegien nicht von weiteren Eroberern stehlen lassen!
    Es wird bald zum „Krieg der Kulturen“ um die rechtmäßige Beute, die Deutschen Sozialämter“, kommen.
    Wir dürfen gespannt zuschauen wer gewinnt!
    Sollen die Musulbrüder doch an jeder Strassenecke ihre Hassparolen herausschreien.
    Je mehr desto besser!
    Vielleicht wacht dann der Biermichel auf?

  8. #8 von xRatio am 08/12/2013 - 14:06

    Eklatante, massive Verfassungsbrüche allerorten, vor allem auch was die Moslems etc. angeht,
    für die man zwecks VerXrschung der deutschen Dummis GROB VERFASSUNGSWIDRIG die „Religionsfreiheit“ bemüht.

    Kein einziges Grund- oder Menschenrecht
    erlaubt Verstöße gegen allgemeine Gesetze, nicht mal die Übertretung eines Parkverbots.

    Religionsfreiheit
    gibt es (wie jedes Grund- oder Menschenrecht) nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze.

    Dem geht sogar jedes läppische Halteverbot der StVO, jede läppische Ordnungswidrigkeit, vor.

    Das ist VOLLKOMMEN unstreitig, absolut selbstverständlich und wird vom BVerfG und Gerichten stets so behandelt.

    Nur deswegen wird überall an den Gesetzen herumgefummelt.
    Aber auch das geht nur im Rahmen der Verfassung.

    Vor allem ist das absolute Differenzierungsverbot des Art. 3 III GG zu beachten.
    Art 3 III GG verbietet AUSNAHMSLOS für jemanden wegen seiner Religion besondere Gesetze zu machen.

    Klar verfassungswidrig daher § 1631d BGB der die Beschneidung eines männlichen Kindes durch Juden und Moslems erlauben soll.
    (womöglich gleichzeitig ein Verstoß gegen das Differenzierungsverbot nach dem Geschlecht).

    Klar verfassungswidrig die Ausnahme in § 4a TierSchG – Schächten wegen der Religion.

    Klar verfassungswidrig vor allem und außerdem, die Mitglieder und Unterstützer einer kriminellen und terroristischen Bande wie die der Moslems nicht nach §§ 129 f. StGB zu verfolgen.

    xRatio

  9. #9 von xRatio am 08/12/2013 - 14:12

    Religion ist Privatsache

    Der Staat hat sich striktissime rauszuhalten (Art 4 GG).
    Niemand darf vom Staat wegen seiner Religion bevorzugt oder benachteiligt werden (Art 3 III GG).

    Das gilt ausnahmslos.
    Auch für Moslems. 😉

    Und nein:
    Religionsfreiheit schützt vor Strafe nicht.

    Im Falle der Moslems sind vor allem die §§ 129 f. StGB einschlägig:
    Bereits die bloße Mitgliedschaft oder Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen ist ein STRAFTATBESTAND.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html

    Religioten und blutige Laien haben aber anscheinend Probleme mit diesen Schranken der Religionsfreiheit.

    Die Religionsfreiheit erlaubt einen Verstoß gegen allgemeine Gesetze ebenso wenig wie irgendein sonstiges Grundrecht.

    Bin mal gespannt, wielange es noch dauert, bis diese juristischen Binsenweisheiten ankommen, gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden. 👿 👿

    xRatio, Einserjurist 🙂

  10. #10 von Gudrun Eussner am 08/12/2013 - 14:59

    @ #7 Tyrannosaurus, Du schreibst:

    Es wird bald zum “Krieg der Kulturen” um die rechtmäßige Beute, die Deutschen Sozialämter”, kommen.
    Wir dürfen gespannt zuschauen wer gewinnt!
    Sollen die Musulbrüder doch an jeder Strassenecke ihre Hassparolen herausschreien.
    Je mehr desto besser!
    Vielleicht wacht dann der Biermichel auf?

    Dazu meine Einschätzung:

    Die Beute geht an die Muslime, die haben eine eigene Sure dafür im Koran, Die Beute. Sie wissen, was sie wollen, und ihre Kräfte bündeln sie, um das durchzusetzen.
    Je mehr die Muslime an den Straßenecken oder vom Minarett schreien, desto leiser werden die Aborigines, die Deutschen.
    Sollte der Biermichel aufwachen, bekommt er von der Bundesregierung und ihren Institutionen, Justiz, Verfassungsschutz etc. aufs Maul. 😦

  11. #11 von mike hammer am 08/12/2013 - 15:02

    DONT FEED THE WIX-RADIO TROLL

  12. #12 von xRatio am 08/12/2013 - 17:38

    Bin doch immer wieder echt gerührt
    über die unverdiente Aufmerksamkeit, die meinen bescheidenen Beiträgen ausgerechnet sogar von
    einem grottendämlichen Spelunkenwirt, Weiberhelden und Religioten gezollt wird.

    Damit er nicht länger darben muß,
    hier doch mal richtiges Futter für das tapfere mikrobammerl.

    Bestätigt alles, was ihm seine Mami
    über Weiber und damit über seine ganze kleine Welt erzählt und andressiert hat.

    „Mehr Frauenrechte bedeuten weniger Islam.“
    http://tinyurl.com/atlvqge

    Also nur zu!
    Männchen machen ist doch sein allerliebstes Geschäftchen. Mähmäh 👿 😆

  13. #13 von Störtebekker am 09/12/2013 - 08:51

    DIESE LAND IST GEISTESKRANK !!!!!