Grundgesetz schützt Zwangsehen mit Kindern?

Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht von vornherein verwehrt, ohne Prüfung des Einzelfalls die Nichtigkeit solcher Ehen anzuordnen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

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  1. #1 von Heimchen am Herd am 31/03/2023 - 18:39

    Was sind das eigentlich für kranke Richter am Bundesverfassungsgericht? Die Urteile
    die dort gefällt werden, sind für einen normal denkenden Menschen nicht mehr nachvollziehbar!

  2. #2 von tyrannosaurus am 01/04/2023 - 00:54

    Das ist die Anpassung an die SSharia
    Wie auch beim grausamen SCHÄCHTEN!

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