Strafanzeige: Verfolgung Unschuldiger

Rechtsanwalt Stahl aus Regensburg zur Strafanzeige der Kölner Polizei gegen Beatrix von Storch:

„Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von Storch. Zu Unrecht, wie wir meinen, ohne uns ihre Formulierung zu Eigen machen zu wollen. Wir sind nicht ihrer Meinung, aber wir sollten alles dafür tun, dass sie (und andere) sie sagen dürfen. Nun ist es allerdings in Deutschland aus gutem Grund auch strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Ich habe daher soeben Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln und die unbekannten Informanten aus den Reihen der Kölner Polizei erstattet.“

Bericht und ausführlicher Text der Strafanzeige bei Wochenblatt

  1. #1 von Cheshire Cat am 05/01/2018 - 18:29

    https://politikstube.com/beatrix-von-storch-getroffene-hunde-bellen/
    Beatrix von Storch: Getroffene Hunde bellen

  2. #2 von Heimchen am Herd am 05/01/2018 - 18:40

    „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

    Hat sie eigentlich eine Antwort darauf bekommen? Das würde mich mal interessieren!

  3. #3 von Zentralrat der Luden am 05/01/2018 - 19:18

    Die Strafanzeige ist doch die Antwort auf die Sprachlosigkeit der Büttel.
    Mehr gibt halt deren Grips nicht her.

  4. #4 von quotenschreiber am 05/01/2018 - 20:48

    Hat sie eigentlich eine Antwort darauf bekommen?

    Nee, nur eine Strafanzeige. War offenbar eine verbotene Frage. Kein Mensch ist illegal, aber manche Fragen offenbar schon.

  5. #5 von Heimchen am Herd am 05/01/2018 - 21:00

    Er hätte ja auch sagen können:

    „Nie sollst du mich befragen, noch Wissens Sorge tragen, woher ich kam der Fahrt, noch wie mein Nam‘ und Art.“ 😉

  6. #6 von DFens am 05/01/2018 - 21:05

    Anzeige:

    ——————————————————————————

    „An das Team der Polizeiführung in Köln,

    ich werde gegen die Polizeiführung in Köln Strafanzeige wegen Rassistischer Äußerungen und Volksverhetzung stellen. In Nordrhein-Westfalen leben zehntausende Japaner. Warum gab es keine Aufrufe auf Japanisch, wohl aber auf Arabisch?

    Die Kölner Polizeiführung gehört m.E. wegen Rassismus angeklagt, weil sie Arabern ein höheres Vergewaltigungspotential unterstellt als Japanern. Ihre Stellungnahme gefälligst! Immerhin bin ich als Steuerzahler ihr Arbeitgeber!“

    …nun kommt meine Adresse mit Klar-Anschrift und Namen…

    ——————————————————————————

    Exakt so lautet meine Anzeige! Kein Witz!

  7. #7 von Heimchen am Herd am 05/01/2018 - 21:11

    #6 von DFens

    Na, da bin ich aber mal auf die Reaktion der Polizeiführung aus Köln gespannt! 😉

  8. #8 von Cheshire Cat am 05/01/2018 - 21:29

    „Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch.“

    Es gibt inzwischen so viele „Einzellfälle“, dass man VERALLGEMENERN MUSS.
    Wer noch keine Vorurteile gegen „barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“ hat, riskiert sein Leben.

    Die Formulierung ist
    verglichen mit dem abgefuckten Mist, den die Alt-Parteien-Politiker absondern,
    BRILLANT.

  9. #9 von Cheshire Cat am 05/01/2018 - 21:44

    @#6 von DFens am 05/01/2018 – 21:05

    Wenn schon trollen, dann richtig.

    Die Unterstellung des höheren Vergewaltigungspotentials kann nicht nachgewiesen werden, weil die besagte Anzeige auf Arabisch lediglich übliche Neujahrsgrüße enthält.

    Man kann aber der NRW-Polizei Rassismus / Diskriminierung sehr wohl vorwerfen, weil sie Türken / Japaner / Polen / Russen / Rumänen / Bulgaren (große Ausländer-Gruppen in NRW) sprachlich ignoriert und Araber bevorzugt hat.

  10. #10 von DFens am 05/01/2018 - 22:28

    #7 von Heimchen am Herd am 05/01/2018 – 21:11

    Die haben bereits geantwortet, denn meine Strafanzeigen erfolgte bereits am 02.01.2018 um 22:39 Uhr offiziell an die Poststelle der Kölner Polizei online. Am Morgen danach aus England mit Anwalt. So lautet deren Antwort bisher, kein Witz:

    ——————————————————————————-

    Sehr geehrter Herr Postler,

    Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die
    Dienststelle – Direktion Zentrale Aufgaben – ZA 24 – weitergeleitet.
    Dort erfolgt die weitere Bearbeitung.

    Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte

    telefonisch unter 0221 / 229 – 0
    an die sachbearbeitende Dienststelle

    oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail
    per E-Mail an: poststelle.koeln@polizei.nrw.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Polizeipräsidium Köln
    Direktion GE / FLD
    Nachrichtensteuerung
    51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6
    mail: poststelle.koeln@polizei.nrw.de

    ——————————————————————————-

    Ich habe meinen Namen (siehe realen Auszug oben) nicht geschwärzt. Mit einem englischen Anwalt im Rücken und bei neuem Sachstand und melde ich mich wieder. Versprochen! Zwischendurch finde ich vielleicht auch ein klein wenig Zeit, mich um die Mieze zu kümmern. Schaut so aus, als würde sie gern gekrault werden.

  11. #11 von Heimchen am Herd am 05/01/2018 - 22:40

    #10 von DFens

    „Ich habe meinen Namen (siehe realen Auszug oben) nicht geschwärzt. Mit einem englischen Anwalt im Rücken und bei neuem Sachstand und melde ich mich wieder. Versprochen!“

    Ich bin beeindruckt! 😉