Alle können bleiben

Flüchtlinge, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind und wieder in diesen Staat zurückgeschickt werden sollen, dürfen bleiben – wenn die Abschiebefrist abgelaufen ist und sich der Drittstaat weigert, den Flüchtling zurückzunehmen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Die Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der EU-Staaten für Asylbewerber regelt, wird dadurch weiter geschwächt. Bericht bei FOCUS

  1. #1 von Cheshire Cat am 29/04/2016 - 20:51

    Sowohl die bunte Regierung als auch die bunte Justiz brechen das geltende Recht mit Eisenstange.
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
    Über das Wohl des Volkes und den Schutz des Staates brauchen wir erst gar nicht reden.

    Das ist die Herrschaft des Unrechts
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article152032206/Seehofer-geht-Merkel-an-Herrschaft-des-Unrechts.html
    und des bunten Wahnsinns.