Früher war das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz in allen Fragen der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit von Gesetzen. Inzwischen thront darüber noch Heribert Prantl mit seiner Süddeutschen Zeitung. Der erst vor Kurzem wegen seiner allzu dreisten Lügerei aufgeflogene Vater aller Qualitätsjournalisten und Volkserzieher (QQ berichtete) rügt eine der seltenen einstimmigen Entscheidungen aller 16 höchsten Verfassungsrichter Deutschlands. “Katastrophal” findet es der kleine Mann, dass die Richter befanden, dass im äußersten Notfall die Bundeswehr mit ihren speziellen Kapazitäten auch im Inland zur Abwehr terroristischer Angriffe eingesetzt werden dürfe. Denn für ihn scheint festzustehen, dass der verhasste Bullenstaat jetzt postwendend mit seinen Panzern die letzten Leser der Süddeutschen, die Krawallrentner von Stuttgart 21 und Brokdorf, niederwalzen wird.
Prantl in der Süddeutschen Zeitung:
Karlsruhe bricht mit einer republikanischen Tradition. Diese Tradition besagt: Kein Bundeswehreinsatz im Inneren! Karlsruhe erlaubt nach den Out-of-area-Einsätzen auch die Einsätze der Armee im Inland.
Gewiss: nur in Ausnahmefällen. Gewiss: nur als letztes Mittel, nur als Ultima Ratio – wie es so schön heißt, wenn Juristen erlauben, was sie eigentlich nicht erlauben dürften. Gewiss: nicht zum Einsatz bei Großdemonstrationen. Man kennt solche Gewissheiten. Das Gewisse ist einige Zeit später schon nicht mehr gewiss. Es mag sein, dass das Bundesverfassungsgericht einer Politik, die Bundeswehreinsätze im Inneren seit zwanzig Jahren vergeblich gefordert hat, nur den kleinen Finger reichen wollte. Man weiß, wie so etwas weitergeht.
Oder ist das jetzt die Rache, weil Prantl niemals, wie er selber phantasiert, beim höchsten Richter zum Essen eingeladen wird?
#1 von susi bibelmaus am 17/08/2012 - 18:12
Mag ja sein das es mal eine autonome und den Gesetzen verpflichtende Instanz innehatte. Damals, als an ein okkultes Europa noch keine innerpolitische Rolle spielte. Das aktuelle Urteil über Bundeswehreinsätze im Inneren des zweitens Senats aber, dass dem des ersten Senats diametral entgegensteht, zeigt schon mehr als deutlich die Sachzwänge in einem Europa auf, in dem parlamentarische Hoheiten einstig souveräner Staaten sich europäischen Befindlichkeiten beugen müssen.
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Wenn erst mal die Rahmenbedingungen für solche Entscheidungen wie der Bundeswehr für „bedrohliche Besonderheiten“ in die Hand gegebene Befugnisse geschaffen sind, dauert es nicht lang und etwaige in Frage kommenden obskuren Szenarien welche zum innerpolitisch „Gesetzkonformen handeln“ befähigen – treten dann auch ein.
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susi
#2 von ceterum censeo am 17/08/2012 - 21:14
Kein Grund zur Aufregung, Herr Prantl. Wenn es zur Ultima Ratio kommen sollte, dann wird wahrscheinlich die Bundeswehr zur Verteidigung der vereinigten Antifanten- und Moslemfriedenskämpfer ausrücken und die verbliebenen arbeitenden Normalbürger niedermetzeln, denen vielleicht irgendwann mal aufgeht, daß sie dieses Land so nicht mehr an ihre Kinder übergeben können. Dann kommt doch noch Freude in der Redaktion auf!
Und, ääh, Susi Bibelmaus#1, könnten Sie ihren Text noch einmal korrigieren?
( Obwohl Bundeswehreinsätze im Inneren des zweiten Senats gar nicht mal so uninteressant klingen. )
#3 von w.a. am 17/08/2012 - 23:58
Geht doch nicht, wenn die Verfassung nicht auf SZ-Konformität überprüft wurde, dann kann sie nicht gelten! Die Journalisten müssen doch auch die Gesetze überprüfen, sonst wird es eines Tages dazu kommen, dass die Gesetze nicht der veröffentlichten Meinung entsprechen, sondern dem Willen des Volkes. Und das geht gar nicht. Prantl ist doch ein lupenreiner Demokrat. Oder war das wer anderer? Manche Charakterzüge verwechsle ich immer.