Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht der Klage zweier irakischer Kurden und einer Nigerianerin stattgegeben und die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, jedem, der die deutsche Grenze überschreitet und das Wort “Asyl” ausspricht, künftig mehr Geld zu zahlen. Der Satz hat sich an dem zu orientieren, was einem deutschen Hilfsbedürftigen zur Führung eines eigenen Haushaltes zusteht. Schon im Vorfeld hatte die Presse beklagt, wie schlecht wir unsere Gäste behandeln, von denen bis zu 90% bei einer gerichtlichen Überprüfung als Betrüger überführt und dennoch nicht abgeschoben werden.
In einem unbedachten Satz offenbarte Kay Hailbronner gleich zu Beginn des Prozesses um das Asylbewerberleistungsgesetz die Logik der deutschen Flüchtlingspolitik. Der Prozessvertreter der Bundesregierung sagte: Auch die Menschenwürde müsse “in einem großen europapolitischen und migrationspolitischen Kontext gesehen werden.” Er saß im Sitzungsaal des Bundesverfassungsgerichts, jener Institution, deren einzige Aufgabe es ist, das Grundgesetz zu schützen. Im ersten Artikel heißt es darin: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
Der Vizepräsident des Gerichts machte dann auch schnell klar, was er von Hailbronners Satz hält. Er warf der Bundesregierung vor, getreu dem Motto zu handeln: “Ein bisschen Hunger, dann gehen die schon.” Seit diesem Prozessauftakt im vergangenen Monat gilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als sicher: Am 18. Juli wird es das Asylbewerberleistungsgesetz kippen.
Die Regelung trat 1993 im Rahmen des Asylkompromisses in Kraft und legt fest, wie viel Geld einem politischen Flüchtling in Deutschland zusteht. Damals waren das 360 Deutsche Mark. Und daran hat sich trotz einer Preissteigerung von 30 Prozent seither nichts geändert. Der Lebensunterhalt eines Asylbewerbers liegt heute 40 Prozent unter dem eines Hartz-IV-Empfängers, 40 Prozent unter dem Existenzminimum.
Das Urteil heißt nun zunächst nur, dass Flüchtlingen mehr Geld winkt. Doch bei Menschenrechtlern lässt es schon jetzt eine Hoffnung aufkeimen: dass es auch einen Wandel in der Asylpolitik der Bundesrepublik insgesamt einleitet.
“Ich hoffe, dass dieses Urteil die Bundesregierung und die Abgeordneten generell dazu veranlasst, sich nochmal mit der deutschen Asylpolitik auseinanderzusetzen”, sagt Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. “Die deutsche Asylpolitk ist keine Erfolgsgeschichte.”
Wer das Innenministerium mit Kritik an ihrer Flüchtlingspolitik konfrontiert, bekommt zu hören, was die Bundesrepublik doch alles leistet: Deutschland beherbergt weit mehr Flüchtlinge als alle anderen europäischen Staaten. 2011 waren es rund 572.000. Zudem übersteigen die Standards bei der Versorgung und Unterbringung bei Weitem die vieler europäischer Nachbarländer. Das Ministerium erwähnt dagegen nicht das Offensichtlichste: dass Deutschland auch das mit Abstand bevölkerungsreichste Land Europas ist.
Eine belastbarere Zahl ist nach Angaben des UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR die Zahl der Flüchtlinge pro 1000 Einwohner. Vorne liegen da in Europa Malta mit 20,1 und Zypern mit 17,1 Flüchtlingen auf 1000 Einwohner. Deutschland landet hier nicht einmal unter den ersten zehn und kommt darum in dieser Kategorie im statistischen Report des UNHCR nicht vor.
Die deutschen Standards in Unterbringung und Versorgung wiederum mögen zwar die vieler Nachbarländer übersteigen, doch schon das Beispiel Asylbewerberleistungsgesetz zeigt, dass italienische oder griechische Zustände vermutlich nicht der passende Maßstab sind. Tatsächlich war es die Bundesregierung, die die Messlatte für eine menschenwürdige Asylpolitik legte, doch das ist schon Jahrzehnte her.
Während der Nazi-Herrschaft von 1933 bis 1945 mussten etliche Deutsche selbst erfahren, was es heißt, politischer Flüchtling zu sein. Eine Erfahrung, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundgesetz der Bundesrepublik niederschlug. In Artikel 16 hieß es schlicht: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
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Wer in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Schutz beantragte, bezog die volle Sozialhilfe. Wer einen Job fand, durfte arbeiten. Die Flüchtlinge konnten Wohnungen anmieten, mussten nicht in Heimen leben. Der Wandel setzte in den 1980er Jahren ein.Pro-Aysl-Vize Mesovic hat eine unbequeme Theorie dafür, wie es dazu kam, dass Asylbewerber dann plötzlich schlechter behandelt wurden. “Die Menschen, die damals Asyl suchten, waren andere”, erinnert er sich. “Die Debatten über das Asylrecht fingen an, als Menschen aus anderen Kontinenten und mit anderen Hautfarben kamen. Da wurde auch die Anerkennungspraxis weniger generös.” Mesovic fügt hinzu: “Es ist ein Element von Rassismus dabei gewesen.” Hinzu kam, dass schlicht immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland drangen.
Vor allem aber kamen immer mehr, deren Asylersuchen einer Überprüfung nicht standhielt, die dennoch blieben und deren oft kriminelles Verhalten zu einem Umdenken vieler Deutschen führte. Eine “Erfolgsgeschichte” ist das tatsächlich nicht. Unser großzügiges Asylrecht wurde systematisch ausgehöhlt. Nicht durch “Rassisten”, sondern durch kriminelle Schlepper und Betrüger. Deswegen haben auch die wenigen echten Asylberechtigten jetzt in Deutschland ein schwereres Leben als in den Nachkriegsjahren.
#1 von Martin Schrödl am 18/07/2012 - 15:30
Nah an den Hartz-IV-Satz heran? Das nenne ich mal eine kräftige Erhöhung! Haben wir das Geld?
#2 von Rationalist64 am 18/07/2012 - 16:00
Es wird Zeit, dass das Deutsche Volk im Rahmen einer Verfassungsgebung nach Art. 146 GG darüber entscheidet, ob es weiterhin den Weltsozialamtsartikel (“Asylrecht”) haben will.
#3 von lobotomium am 18/07/2012 - 16:58
Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht der Klage zweier irakischer Kurden und einer Nigerianerin stattgegeben und die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, jedem, der die deutsche Grenze überschreitet und das Wort “Asyl” ausspricht, künftig mehr Geld zu zahlen.
Das BVerfG hat über eine konkrete Normenkontrolle geurteilt, also über die von einem anderen Gericht vorgelegte Frage, ob Bestimmungen eines Gesetzes mit dem GG vereinbar sind.
Der Satz hat sich an dem zu orientieren, was einem deutschen Hilfsbedürftigen zur Führung eines eigenen Haushaltes zusteht.
Und das ist letztlich einzig konsequent: Der Gesetzgeber hat nun einmal postuliert, daß der Hartz-IV-Satz das absolute Minimum sei, um in Deutschland eine menschenwürdige Existenz führen zu können (ob dies zutrifft, ist eine völlig andere Frage). Es versteht sich eigentlich von selbst, daß der Gesetzgeber dann nicht völlig willkürlich beschließen kann, einer bestimmten Personengruppe weniger zu zahlen – auch wenn es keine Deutschen sind.
Doch bei Menschenrechtlern lässt es schon jetzt eine Hoffnung aufkeimen: dass es auch einen Wandel in der Asylpolitik der Bundesrepublik insgesamt einleitet.
“Ich hoffe, dass dieses Urteil die Bundesregierung und die Abgeordneten generell dazu veranlasst, sich nochmal mit der deutschen Asylpolitik auseinanderzusetzen”, sagt Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. “Die deutsche Asylpolitk ist keine Erfolgsgeschichte.”
Damit hat Mesovic recht. Die deutsche Asylpolitik in den 80er und Anfang der 90er Jahre hat schließlich dazu geführt, daß das großzügige Asylrecht, das vom GG bis dahin vorgesehen war, notgedrungen nahezu gänzlich zurückgenommen werden mußte. Einen “Erfolg” würde ich dies auch nicht nennen.
Allerdings stehen dafür, daß es schließlich so kam, nicht zuletzt auch Menschen wie Mesovic in der Verantwortung, die einst wie heute glauben machen wollen, wirtschaftliche Motive seien ein genauso legitimer Grund, Asyl zu suchen und zu gewähren, wie politische Verfolgung bis hin zum Völkermord.
Damit ich nicht mißverstanden werde: Man kann niemandem, dem es nicht gut geht, ernstlich verleiden, daß er die Chance sucht, in anderen Teilen der Welt ein besseres Leben zu haben. Umgekehrt kann man aber auch keinem Staat der Welt vorhalten, daß er nicht bereit ist, jeden aufzunehmen und zu versorgen. Das Asylrecht war stets und aus gutem Grund ausschließlich für politisch Verfolgte gedacht. Ein wie auch immer geartetes “Menschenrecht”, aus ökonomischer Not in einem anderen Staat Zuflucht zu erhalten, gibt es nicht. Es wäre auch von niemandem zu gewährleisten.
In der Tat ist aber auch die Rechtslage seit dem Asylkompromiß alles andere als befriedigend. Obwohl die Zahl an Asylbewerbern seither erheblich abgenommen hat (wenngleich sie in den letzten Jahren wieder steigt), ist die eigentliche Konzeption jener Verfassungsänderung doch durch das einfache Recht (namentlich mithilfe von Kettenduldungen) nachhaltig unterlaufen worden. Das Absurdeste ist, daß dadurch vielfach auch Arbeitswillige und -fähige auf Dauer vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen worden sind.
Letztlich könnte Mesovic mit seiner “Hoffnung” allerdings durchaus recht haben, daß Bundesregierung und Abgeordnete sich nochmals mit der deutschen Asylpolitik auseinandersetzen werden. Möglicherweise wird diese Auseinandersetzung aber alles andere als im Sinne Mesovic’ verlaufen. Billig wird das Urteil des BVerfG nämlich nicht werden, und in Zeiten, da Deutschland für die Schulden von bald ganz Südeuropa aufkommen soll, muß sich vielleicht auch der größte Illusionist, der bisher an eine Welt ohne Grenzen glaubte, entscheiden, welcher Illusion er weiterhin anhängen will.
#4 von Heimchen am Herd am 18/07/2012 - 17:40
Auf der einen Seite wird UNSER GELD aus dem Fenster (ASYLBETRUG) geworfen..
und auf der anderen Seite verkommen unsere Städte und Gemeinden!
Die Straßen werden nur noch zugeflickt… die Schulen und Kindergärten sind in einem schlechten
Zustand. Büchereien und Schwimmbäder werden geschlossen.
Die Kinder werden in staatliche Verwahranstalten abgeschoben, weil die Frauen gezwungen
sind zu arbeiten, anstatt sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Senioren bekommen Windeln
an, weil zu wenig Personal da ist, der sich um die Betreuung kümmert.
Die deutschen Arbeitnehmer sollen bis 67 Jahren arbeiten gehen und dann ab in die Kiste!
Ich frage mich, wie lange läßt sich der deutsche Bürger noch für dumm verkaufen?
Vielleicht ist ja das neue Asylrecht der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt!
Und die schlimmsten “Verbrecher” sind in meinen Augen die “Menschenrechtsorganisationen.”
Seit wann ist es ein “Menschenrecht” auf Kosten fleißiger Bürger zu leben und sie auszusaugen?
#5 von Saejerlaenner am 18/07/2012 - 19:11
Der deutsche Bürger läßt sich so lange für dumm verkaufen, wie er Bier, Fressen, Fußball, Heizung und Glotze hat. So lange er das gesichert sieht, tangiert es ihn nicht wirklich.
Die deutsche Wirtschaft dagegen hängt tief mit drin in Machenschaften, wo es darauf ankommt, andere Teile der Welt zu plündern bzw. wo mit z.B. den übelsten Ölprinzen lukrative Geschäfte gemacht werden können, z.B. Rüstungsindustrie. Darauf hat der brave deutsche Bürger keinen Einfluß. Er wird allerdings, ohne etwas dafür zu können, als Teil eines Kollektivs erpressbar, da sich manche Mächtigen zum Hohn der normalen Leute auch noch die Kompetenz bescheinigen, gleichsam als moralische Institutionen anerkannt werden zu wollen. Es reicht, hier geboren zu sein, schon hängt man mit drin. Man badet halt die Sünden derer aus, die niemals zur Verantwortung gezogen werden. Und das beinhaltet, daß jeder Arsch, der hierherkommt, gepampert zu werden hat.
#6 von GrundGesetzWatch am 19/07/2012 - 01:03
So wie ich das Urteil lese, erhielten die Asylanten bis jetzt 40 Euro Taschengeld monatlich. Zusätzlich zu ihrem Grundeinkommen. Das wurde von den Richtern auf 130 Euro hochgesetzt. Ein Rentner im Altersheim – im Normalfall frisst die Rente die Altenheimkosten auf – hat aber nur 96,93 Euro Taschengeld monatlich. Er bekommt also rund 37 Euro weniger Taschengeld als ein Asylant.
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohngeld-und-Taschengeld-fuer-Heimbewohner.html
#7 von tyrannosaurus rex am 19/07/2012 - 01:51
Na da hoffe ich mal das das BVG sich genauso für die Würde der nach dem Willen ihrer Eltern zu verstümmelnden hilf- und wehrlosen Kinder einsetzt! Im Übrigen begrüße ich das Urteil, denn es wird den Strom der Sozialeinwanderer kräftig anschwellen lassen und unseren Staat in den Ruin treiben. Dann bekommen die hochdotierten Beamten auch kein Geld mehr und es muß einen Neuanfang geben!
#8 von S.Braun am 19/07/2012 - 09:42
Wieso geh ich eigentlich noch arbeiten, wenn jeder hergelaufene Schmarotzer das gleiche Geld bekommt, wie ich wenn ich ein Jahr arbeitslos wäre – und das obwohl ich schon 35 Arbeitsjahre hinter mir habe ?
#9 von Heinz Ketchup am 19/07/2012 - 12:44
Dortmund fordert Hilfen nach Asylbewerber-Urteil:
http://www1.wdr.de/themen/panorama/klageasylbewerber104.html
Bischöfe fordern Sozialhilfe für Asylbewerber
Begrüßt wurde das Urteil von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle forderte, die Asylsuchenden den Sozialhilfeempfängern gleichzustellen. Das Gesetz habe eher der Abschreckung gedient als der angemessenen Versorgung, so Trelle. Daher müsse es abgeschafft werden.
Da passt doch bestens der Bibelspruch:
Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken.
#10 von Pecos Bill am 19/07/2012 - 15:26
Ja, und der Klaus Kleber vom Deutschen Fernsehen war voll des Lobes, dass die Richter den Politikern mal unmissverständlich klargemacht haben, was doch wohl SELBSTVERSTÄNDLICH ist.
Ja, finde ich auch! Wie konnten die bisher nur so geizig sein!!! Die brauchen das Geld doch nur zu drucken! Und der ganze deutsche Osten ist menschenleer! Da ist jede Menge Platz für Ghana.
#11 von kongomüller am 19/07/2012 - 17:57
nicht ganz ot:
bei den occupyern haben die zigeuner, äh, “rotationseuropäer” ganz basisdemokratisch
die stimmenmehrheit errungen:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b28a81dc78.0.html
5 aktivisten, ansonsten nur noch junkies, alkies, zigeuner und geistig verwirrte im camp.
ob die 5 occupy-aktivisten nicht auch gleichzeitig geistig verwirrte junkies und alkies sind, steht nicht dabei.