Islam: Staaten gegen Homorechte

Da wird mancher gute “Christ” applaudieren: Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) ist gegen eine Diskussion über Diskriminierung und Gewalt gegen Homosexuelle und Transgender. In der OIC sind 57 islamische oder islamisch geprägte Staaten Mitglied, dazu gehören beispielweise die gemäßigte Türkei, wo Volker Beck nicht demonstriert, die Frühlingsländer Ägypten und Lybien oder Aserbaidschan. Da ist von einem „abnormalem sexuellen Verhalten“ die Rede. Und wir dachten glatt, diese Zeiten seien vorbei…

  1. #1 von melek am 23/02/2012 - 20:31

    Hey nicht so schnell.IM Iran sind Geschlechtsumwandlungen erlaubt-Begründeung:IM Koran steht nichta dagegen.

    Könnte sich aber natürlich geändert haben.Aber das dritte Geschlecht ist ja auch in der Türkei vor Hochzeiten als Tänzer seher beliebt und die Afghanen Warlords lassen sich Transvetiten aus Pakistan einfliegen.

  2. #2 von Jaette am 23/02/2012 - 20:58

    Ich sag nur OIC und Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. :evil:

  3. #3 von WahrerSozialDemokrat am 23/02/2012 - 21:23

    “Da wird mancher gute “Christ” applaudieren”

    Die Vorstellung bzgl. “gut” und “Christ” scheint wohl etwas verquert extern aber auch intern zu sein!!!

    Homosexualität abzulehnen, für falsch zu halten oder es einzuordnen, ist nicht gleich den Homosexuellen abzulehnen oder für falsch zu halten!!!

    Sprich den Homosexuellen annehmen und für ihn und seine Individualität einzutreten, ist nicht gleich der Zustimmung zur Homosexualität oder gar der Gleichberechtigung!

    Leider wird da viel zu viel durcheinander geworfen… :-(

  4. #4 von Peter35 am 23/02/2012 - 22:46

    Dem Grunde nach hat der Islam recht, wenn er Homosexualität ablehnt. Das Problem sind nur die Methoden, mit denen er das durchzusetzen versucht.

    Angesichts der Tatsache, daß diese Leute mittlerweile das Adoptionsrecht einfordern, oder Lesbenpaare, die sich schnell ein Kind machen lassen und diesem den leiblichen Vater vorenthalten, halte ich die Wiedereinführung der Strafbarkeit für unverzichtbar.
    Allerdings eine normale, angemessene Gefängnisstrafe, und nicht der Baukran.

  5. #5 von Jaette am 23/02/2012 - 22:47

    #3 von WahrerSozialDemokrat

    Wenn ER (Theodizeemodus temporär aus*) alles geschaffen haben soll, warum nimmt ER dann nicht alles an, was ER geschaffen hat? Oder sind es schlicht seine Schafe, gelegentlich auch nur gefühlt Einzeller, Amöben, die IHN missverstanden haben und wie so oft fehlen und IHM somit zu wider handeln, IHN gar, * angenommen, nie verstanden und einem Götzen, vor dem ER immer warnte, aufgesessen zu sein?

  6. #6 von Fabnag am 23/02/2012 - 22:51

    Volker Beck ist doch auch gegen die Abschiebung von Syrern.
    Siehe hier:

    Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt
    http://www.diefreiheit-nds.de/pw/?p=3813

  7. #7 von Heimchen am Herd am 23/02/2012 - 23:13

    #4 von Jaette am 23/02/2012 – 22:47

    http://www.youtube.com/watch?v=o22eIJDtKho .

  8. #8 von kolat am 23/02/2012 - 23:22

    @#4

    GENAU!!

    Was Jaette uns damit sagen will, ist, warum nimmt ER nicht auch Päderasten, Sodomiepatienten und Holocaustleugner an?? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  9. #9 von Heimchen am Herd am 23/02/2012 - 23:35

    #6 von kolat am 23/02/2012 – 23:22

    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! :wink:

  10. #10 von kolat am 23/02/2012 - 23:37

    @#7

    Dann wirf mal besser nicht den ersten Stein! :lol:

  11. #11 von Heimchen am Herd am 23/02/2012 - 23:42

    #8 von kolat am 23/02/2012 – 23:37

    Dir wird Dein Lachen noch vergehen! :wink:

  12. #12 von kolat am 23/02/2012 - 23:45

    @#9

    OOHH!! :lol:

    Jetzt haben wir aber richtig Angst vor dem kleinen Heim…chen…

  13. #13 von Heimchen am Herd am 23/02/2012 - 23:51

    #10 von kolat am 23/02/2012 – 23:45

    Das kleine Heimchen geht jetzt ins Bett, es muss noch wachsen. :wink:

    http://www.youtube.com/watch?v=p2CWbE9FTvQ .

    Angenehme Träume… wir lesen uns..

  14. #14 von kolat am 23/02/2012 - 23:55

    Eigentlich hätte bei diesem Thread ja auch die Überschrift “Israel ist nicht allein” gepasst, wenn man an die erzkonservativen Ansichten der ultraorthodoxen Juden im “gelobten Land” denkt…

  15. #15 von WahrerSozialDemokrat am 24/02/2012 - 00:54

    #4 Jaette am 23/02/2012 – 22:47

    Ich habe mir Mühe gegeben, aber Ihre Frage weder kontrovers zu meiner vorigen Stellungnahme wie auch allgemein weiterführend empfunden!

    Stehe ein wenig ratlos da! :-(

  16. #16 von Jaette am 24/02/2012 - 16:53

    #4 von Peter35

    Dem Grunde nach hat der Islam recht, wenn er Homosexualität ablehnt.

    Im Grunde genommen hatte der Föhhhrrrer auch recht, als er versuchte Homosexualität durch einen KZ-Aufenthalt zu heilen ?

    #8 von E10

    warum nimmt ER nicht auch Päderasten, Sodomiepatienten und Holocaustleugner an??

    DER, den Du meinst, nimmt sie nicht nur an! Er fordert es geradezu! Und erweitert das Spektrum noch um “Ehrenmörder” “Mehrtürer” “Steiniger” und “Kopfabschneider”. Das wolltest Du doch damit ausdrücken, oder? :mrgreen:

    #15 von WahrerSozialDemokrat

    Stehe ein wenig ratlos da!

    Das ist schon einmal hilfreich! :wink: Die Frage eher rhetorischer Art: Wenn ER alles geschaffen haben soll, warum lehnt ER, durch seine “Gläubigen” vertreten, Einige dennoch ab?

  17. #17 von Peter35 am 24/02/2012 - 18:27

    #16 von Jaette

    m Grunde genommen hatte der Föhhhrrrer auch recht, als er versuchte Homosexualität durch einen KZ-Aufenthalt zu heilen ?

    Kannst Du lesen?
    Ich habe geschrieben, daß Homosexualität gerade nicht mit extremistischen Methoden verfolgt werden sollte, sondern nur mit rechtsstaatlichen!

  18. #18 von Jaette am 24/02/2012 - 19:50

    #17 von Peter35

    Kannst Du lesen?

    Du? Das verbitte ich mir! Insbesondere von Menschen, welche Ihre Ansichten verbreiten!

    Ich habe geschrieben, daß Homosexualität gerade nicht mit extremistischen Methoden verfolgt werden sollte, sondern nur mit rechtsstaatlichen!

    1. Die von Ihnen extremistisch genannten Methoden waren zum Zeitpunkt Ihrer Ausübung durch den 175er im StGB “rechtsstaatlich” legitimiert! Der Föhhhrrrer per Wahl ebenso! Das KZ somit auch!

    2. Die sog. “rechtsstaatliche” Verfolgung der sexuellen Orientierung ist, solange sie, besagte Orientierung, keine einschlägigen Rechtsnormen verletzt, ein elementarer Rechtsbruch! Ich warte interessiert auf eine Begründung Ihrerseits, warum sie deshalb reglementiert werden sollte.

    3. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung stelle ich fest, dass Sie einem Weltbild nachtrauern, was, und das ist gut so, überholt ist. Ich empfehle, dass Sie einfach in sich gehen,
    im 21. Jh. ankommen und dann feststellen, das “die Schwulen*” einfach existieren. Man(n)/auch Frau muß sie nicht mögen, sie jedoch hinnehmen, solange sie sich im Rahmen der FDGO bewegen.

    * “die Schwulen” dürfen Sie durch jede Form von Existenz ersetzen. :lol:

  19. #19 von Peter35 am 24/02/2012 - 21:18

    #18 von Jaette

    1. Die von Ihnen extremistisch genannten Methoden waren zum Zeitpunkt Ihrer Ausübung durch den 175er im StGB “rechtsstaatlich” legitimiert! Der Föhhhrrrer per Wahl ebenso! Das KZ somit auch!

    Der § 175 sah in der Nachkriegszeit eine moderate Gefängnisstrafe vor, und jeder Beschuldigte erhielt ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren.
    Deine KZ-Anspielung ist in diesem Zusammenhang widerwärtig und stellt eine Verharmlosung des Nazi-Regimes dar.

    2. Die sog. “rechtsstaatliche” Verfolgung der sexuellen Orientierung ist, solange sie, besagte Orientierung, keine einschlägigen Rechtsnormen verletzt, ein elementarer Rechtsbruch! Ich warte interessiert auf eine Begründung Ihrerseits, warum sie deshalb reglementiert werden sollte.

    Die Rechtsnorm war der § 175 !
    Die Begründung habe ich bereits oben geschrieben. Es sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft, vor allem auf unschuldige Kinder.

    3. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung stelle ich fest, dass Sie einem Weltbild nachtrauern, was, und das ist gut so, überholt ist. Ich empfehle, dass Sie einfach in sich gehen,
    im 21. Jh. ankommen und dann feststellen, das “die Schwulen*” einfach existieren. Man(n)/auch Frau muß sie nicht mögen, sie jedoch hinnehmen, solange sie sich im Rahmen der FDGO bewegen.

    Ein Jahrtausende bewährtes Weltbild hälst Du für “überholt”? Wirklich lustig.
    Wir befinden uns zur Zeit schlicht und einfach wieder einmal auf einen Irrweg.

  20. #20 von kolat am 25/02/2012 - 00:09

    @Peter35

    Hey Peter, gesunde Ansichten vertrittst Du da! Gratulation! ;)

    Mach´ Dir nichts aus den Pöbeleien von Jaette, der ist ein alter Griesgram, das ist hier blogbekannt. :)

    Ich bin übrigens anscheinend mittlerweile per “du” mit ihm, weiß auch nicht, wie ich das geschafft habe! ;)

    Man liest sich…

  21. #21 von Peter35 am 25/02/2012 - 00:19

    #20 von kolat

    Jo danke!

    Ist der selbst schwul, oder nur ein politisch korrekter Nachplapperer?

    Bin im Internet immer per du, das sollte man nicht so eng sehen.

    Bestimmte Dinge müssen einfach mal gesagt werden. Die Homosexualisierung ist ein Mitbestandteil des gesellschaftlichen Zerfalls. Und wenn diese Leute jetzt auch noch Kinder mit reinziehen wollen, ist jede Toleranzgrenze überschritten.

  22. #22 von kolat am 25/02/2012 - 00:57

    @#21 von Peter35 am 25/02/2012 – 00:19

    “Ist der selbst schwul, oder nur ein politisch korrekter Nachplapperer?”

    Schwul ist er – glaube ich wenigstens – nicht. Jedenfalls habe ich noch keine Anzüglichkeiten von ihm gegenüber den männlichen Vertretern hier gelesen. Wenn Du seinen leicht androgyn wirkenden Nickname “Jaette” meinst (es gibt ja auch Jette Joop), da verhält es sich wohl so wie mit Eike oder in Italien Andrea… wird für beiderlei Geschlecht gern genommen.

    Ein Schwuler hier im Blog ist ganz klar Arik1957. Der hat sich jedoch mit “Mike Hammer” überworfen und anschließend zum RARik entwickelt, zumindest bei uns.

    “Bin im Internet immer per du, das sollte man nicht so eng sehen.”

    You are right, Sir!

    Nur Jaette ist da wohl noch nicht im 21.Jahrhundert angekommen… :mrgreen:

  23. #23 von indianerjones am 25/02/2012 - 02:04

    #4 von Peter35 am 23/02/2012 – 22:46

    Viele was Homosexuelle aller Art einzuveruchen wollen ist nicht sonderlich genehm,aber das einfordern von Religionen aufeinmal wieder…ist auch sehr absonderlich. :cry:

  24. #24 von indianerjones am 25/02/2012 - 02:07

    …einzuversuchen natürlich,…….

  25. #25 von Peter35 am 25/02/2012 - 02:10

    #22 von kolat

    Einfach nur Nachplapperer? Oder Alt-68er?
    Naja – solche Typen tauchen in fast jedem Forum auf, wenn man das Thema anspricht. Endet dann meist mit Beleidigungen dererseits.

  26. #26 von Peter35 am 25/02/2012 - 02:13

    #23 von indianerjones

    Das hat gar nichts mit Religion zu tun. Es sind einfach naturgegebene Tatsachen.

  27. #27 von kolat am 25/02/2012 - 02:21

    @#25 von Peter35 am 25/02/2012 – 02:10

    “Einfach nur Nachplapperer? Oder Alt-68er?”

    Als Alt-68er hat er sich zumindest selbst noch nicht bezeichnet. Und wenn er einer ist, dann aber ein besonders desillusionierter.

    Er hat wohl auch schon mal an einem Buch mitgewirkt und ist danach als Nazi verschrieen worden.

  28. #28 von indianerjones am 25/02/2012 - 02:47

    #26 von Peter35 am 25/02/2012 – 02:13

    Peter gerade durch das Aufkommen der Religion, nochdazu im 21.Jahrhundert haben wir die Probleme, da nehme ich keine Religion aus……[..] :idea:

  29. #29 von Peter35 am 25/02/2012 - 03:22

    #27 von kolat

    Naja was solls. Solche Leute trifft man heutzutage überall. Oft sind es einfach nur hirngewaschene Schüler.

  30. #30 von Peter35 am 25/02/2012 - 03:25

    #28 von indianerjones

    Das geht an der Sache vorbei.
    Nur weil eine totalitäre Religion etwas ablehnt, heißt das nicht, daß es etwas gutes ist.

  31. #31 von Heimchen am Herd am 25/02/2012 - 11:52

    An die Herren Peter und Kolat:

    Ihr beide solltet hier nicht so intim reden, sonst hält man Euch noch für schwul! :wink:

    Das wäre ja ganz furchtbar, oder? :grin:

    http://www.youtube.com/watch?v=PF7cLnijKBs .

    Ich liebe die Männer…

  32. #32 von Jaette am 25/02/2012 - 14:30

    Finde, das E10 und der angebliche Peter passen gut zueinander… :mrgreen:

    Nun, da werde ich mal weiterpöbeln:

    Deine KZ-Anspielung ist in diesem Zusammenhang widerwärtig und stellt eine Verharmlosung des Nazi-Regimes dar.

    Nahtziekeule! :mrgreen: Wollen wir etwa ein Paar tausend Tote mal so einfach ignorieren?

    Die Rechtsnorm war der § 175 !

    Korrekt! WAR!

    Es sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft, vor allem auf unschuldige Kinder.

    Thema verfehlt, aber guter Versuch…

    Ein Jahrtausende bewährtes Weltbild hälst Du für “überholt”?

    Hallo, wir haben 2012! Da gelten in demokratischen Staaten Gesetze und Rechtsnormen, keine Weltbilder oder das angeblich aufgeschriebene Wort irgend eines Himmelswesen! Sollte Sie das stören, empfehle ich die Übersiedlung in ein Staatsgebiet, wo man noch das “bewährte Weltbild” pflegt und die tausendjährigen Weisungen Grundlage des Zusammenlebens sind.

  33. #33 von Heimchen am Herd am 25/02/2012 - 14:57

    #32 von Jaette am 25/02/2012 – 14:30

    “Finde, das E10 und der angebliche Peter passen gut zueinander… :mrgreen:

    Ich glaube auch, die beiden haben sich gesucht und gefunden. :wink:

  34. #34 von Martin Schrödl am 25/02/2012 - 16:49

    Homorechte, Hömörechte (auf sächsisch :D )…

    Homorechte, was ist das überhaupt?? Wenn ich Latein einigermaßen kapiert habe, dann sind das doch… Menschenrechte…?

    Oder sind Homorechte einfach Nazis? Schwule Nazis, bäh, die braucht kein Mensch…

  35. #35 von Peter35 am 25/02/2012 - 18:31

    #32 von Jaette

    Hallo, wir haben 2012! Da gelten in demokratischen Staaten Gesetze und Rechtsnormen, keine Weltbilder oder das angeblich aufgeschriebene Wort irgend eines Himmelswesen!

    Richtig. Hier gilt das Grundgesetz.
    Ein Grundrecht auf sittenwidrige Verhaltensweisen ist darin nicht vorgesehen. Lies einfach den Artikel 2.

  36. #36 von Jaette am 25/02/2012 - 20:33

    #35 von Peter35

    Ein Grundrecht auf sittenwidrige Verhaltensweisen ist darin nicht vorgesehen.

    Entschuldigen Sie bitte, aber die Interpretation des GG, was eigentlich sehr einfach formuliert ist, scheint nicht Ihre Stärke zu sein. Ich werde eine einfache Exegese zum angeführten Art. 2 GG vornehmen:

    Art 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    zu (1) : “Jeder hat das Recht auf [...], soweit [...] er nicht gegen [...] das Sittengesetz verstößt.”

    Nun, das “Sittengesetz” im GG bezieht sich nicht, wie Sie wieder irrend annehmen, auf die Dogmen theologisch motivierter, sich der regelmäßigen Rechtssprechung entziehender Moralvorstellungen. Es beschreibt schlicht Tatbestände, die z.B. aktuell strafrechtlich (-> (2) ) sanktioniert werden müssen.

    zu (2) “In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”

    Will heißen, wenn Sie den zurecht gestrichenen §175 StGB wieder einführen wollen um ihm “auf Grund eines Gesetzes” sinngemäß (2) auf den in (1) verwendeten Begriff der “Sittengesetze” Einfluss verleihen zu wollen, bleibt Ihnen das unbenommen. Sie erklären sich damit, durch Willenserklärung zu diesem Sachverhalt einlassend, zum Feind der in der BRD grundgesetzbasierten FDGO.

  37. #37 von Heimchen am Herd am 25/02/2012 - 20:58

    #36 von Jaette am 25/02/2012 – 20:33

    Art 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    zu (1) : “Jeder hat das Recht auf [...], soweit [...] er nicht gegen [...] das Sittengesetz verstößt.”
    ***********************************************************************************************************************

    Jaette, mein Lieber, wären doch alle wie Du, niemand, wirklich niemand sollte Dich unterschätzen!

    Kolat, Du, der immer nur nachts schreibt, aus Angst? Jaette ist einige Nummern größer als Du!

    Stell Dich Kolat, Du Feigling…

    http://www.youtube.com/watch?v=HyG9f3kMt4o .

  38. #38 von Heimchen am Herd am 25/02/2012 - 21:25

    So, auf die Heavy Metal Freunde kann man sich auch immer verlassen!

    Habe gerade große Zustimmung erhalten…. danke ….

    http://www.youtube.com/watch?v=y1L6bBxvYdg .

    Kommt mir jetzt bloß nicht von der falschen Seite….. :wink:

  39. #39 von Peter35 am 25/02/2012 - 22:02

    #36 von Jaette

    zu (1) : “Jeder hat das Recht auf [...], soweit [...] er nicht gegen [...] das Sittengesetz verstößt.”

    Nun, das “Sittengesetz” im GG bezieht sich nicht, wie Sie wieder irrend annehmen, auf die Dogmen theologisch motivierter, sich der regelmäßigen Rechtssprechung entziehender Moralvorstellungen. Es beschreibt schlicht Tatbestände, die z.B. aktuell strafrechtlich (-> (2) ) sanktioniert werden müssen.

    Das Sittengesetz bezieht sich auf die in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Wertvorstellungen, unabhängig davon, ob sie theologisch motiviert sind.

    zu (2) “In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”

    Bezieht sich nur auf die in Absatz 2 genannten Rechte.

    Will heißen, wenn Sie den zurecht gestrichenen §175 StGB wieder einführen wollen um ihm “auf Grund eines Gesetzes” sinngemäß (2) auf den in (1) verwendeten Begriff der “Sittengesetze” Einfluss verleihen zu wollen, bleibt Ihnen das unbenommen. Sie erklären sich damit, durch Willenserklärung zu diesem Sachverhalt einlassend, zum Feind der in der BRD grundgesetzbasierten FDGO.

    Wenn die Mehrheit den § 175 wieder einführen will, dann doch wohl deshalb, weil sie homosexuelle Verhaltensweisen als unsittlich empfindet. Verfassungsrechtlich wäre dagegen nichts zu unternehmen.

  40. #40 von kolat am 25/02/2012 - 23:26

    @#39 von Peter35 am 25/02/2012 – 22:02

    Ich muß meine Einschätzung bzgl. Jaette nach seinem Geschwurbel von heute nun doch revidieren. So wie er sich “dafür” aufbläst, ist er wohl doch stockschwul. Das schafft kein Hetero! :D

    Nicht daß Jaette Gesellschaftskritik ganz fremd wäre, aber sie verläuft bei ihm sehr eindimensional. An Verwerfungen und Werteverfall sind bei ihm die Muslime schuld, und zwar einseitig! Das ist unbestritten hochgradige Islamophobie!

    Laß Dich von so Einem nicht unterbuttern. ;)

  41. #41 von kolat am 26/02/2012 - 00:31

    @#37 von Heimchen am Herd am 25/02/2012 – 20:58

    Dummerchen am Herd, das immer nur tags schreibt, aus Feigheit? Mir bist Du einige Nummern zu klein – und zu langweilig. :D

  42. #42 von Heimchen am Herd am 26/02/2012 - 00:37

    #41 von kolat am 26/02/2012 – 00:31

    http://www.youtube.com/watch?v=GoCOg8ZzUfg&feature=related .

  43. #43 von kolat am 26/02/2012 - 00:41

    Ich hab´s ja grad´ geschrieben… laaaangweilig!

    Sag´ mal, Dummerchen am Herd – müßtest Du nicht schon im Bett sein? :mrgreen:

  44. #44 von Peter35 am 26/02/2012 - 00:54

    #40 von kolat

    Ich muß meine Einschätzung bzgl. Jaette nach seinem Geschwurbel von heute nun doch revidieren. So wie er sich “dafür” aufbläst, ist er wohl doch stockschwul. Das schafft kein Hetero! :D

    Das denk ich auch. Oder ein Mitläufer, der einfach alles nachplappert, was politisch korrekt ist.

  45. #45 von Jaette am 26/02/2012 - 09:10

    #39 von Peter35

    Wenn Sie, was ich nicht annehme, jemals begreifen werden, dass mit “Sittlichkeit” nicht ihr umgangssprachlich verwendeter Wortsinn, sonder ein sachbezogener Rechtsbegriff bezeichnet wird, können Sie sich des Ihnen anscheinend wichtigem Thema gern wieder annehmen. Bis dahin bleibt Ihr Geschreibsel lediglich dumpfe, unsachliche Polemik gegenüber bestimmten Teilen der Gesellschaft!

    #41 von E10

    Ist die Unterstellung von Dummheit alles, was Du drauf hast. Da habe ich Dich doch überschätzt! Ich dachte, Du wärest in der Menschwerdung schon weiter vorangekommen… :mrgreen:
    Womit wir beim Thema, der menschlichen Entwicklung wären:

    Das ist unbestritten hochgradige Islamophobie!

    Was für eine bösartige Unterstellung! Und das mittels einer vom Shoa-Leugner Ahmadinejad begrifflich geprägten angeblichen “Krankheit”.
    Nein, ich mag “den Islam” und seine Apologeten sogar. Lassen sie uns doch ohne Zeitreise einen Blick auf den Stand der menschlichen Entwicklung ,vergleichbar der zur Jungsteinzeit, werfen. Das finde ich faszinierend. Wobei ich lediglich als abgeschlossenen Beobachtungsraum die eigentlich staubigen Gefilde, also das originäre Stammterritorium dieser Spezies, bevorzuge, wo sie, ohne rechtsstaatliche Leitplanken, ihre überschäumende Lebensfreude wirklich voll und sanktionslos ausleben könnten. :wink:

  46. #46 von indianerjones am 26/02/2012 - 11:19

    175..?..Das kann man nicht mal durch 2 teilen, außer mit Gewalt, dann kommt 87,5 raus,..aber es soll ja aufgehen ohne Komma. :-D

  47. #47 von Saejerlaenner am 26/02/2012 - 11:32

    #34 von Martin Schrödl am 25/02/2012 – 16:49

    Der beste Kommentar von allen in diesem Affentheater :grin:

  48. #48 von Peter35 am 26/02/2012 - 18:39

    #45 von Jaette

    Die Verfassungskonformität des § 175 wurde bereits höchstrichterlich entschieden.

    Dein Verhalten ist irrational: Wenn Du der Auffassung bist, die Wiedereinführung der Strafbarkeit sei verfassungswidrig, dann brauchst Du doch hier nicht mitzudiskutieren. Dann klag doch einfach, wenn es soweit ist.

  49. #49 von Jaette am 26/02/2012 - 19:16

    #48 von Peter35

    Die Verfassungskonformität des § 175 * wurde bereits höchstrichterlich entschieden.

    Oh nein, wie konnte ich das vergessen: Unter AZ BVerfGE 6, 389 vom 10.05.1957… :mrgreen:
    Sie sind echt erheiternd!

    * StGB – Bitte immer anführen!

  50. #50 von Jaette am 26/02/2012 - 19:35

    #48 von Peter35

    Einen Tip habe ich noch: Falls Sie Ihr neuer “Freund” Kolat, also das E10, bittet, vor zwei Zeugen Aschhadu an lā ilāha illā ʾllāhu wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlu ʾllāhi aufzusagen, können Sie sich zwar weiter für die Wiedereinführung des §175 StGB einsetzen, müssen jedoch zusätzlich 5 Mal am Tag eine kurze Pause einlegen. :wink:

  51. #51 von Peter35 am 26/02/2012 - 19:36

    #49 von Jaette

    Na also.
    Und, welche Argumente gegen die Wiedereinführung hast Du denn zu bieten?

  52. #52 von kolat am 26/02/2012 - 23:59

    @#50 von Peter35 am 26/02/2012 – 19:36

    Peter, mach Dir keine Hoffnungen mehr auf Argumente von Jaette. Da kommt nur heiße Luft, das hast Du wohl gemerkt. Und dann phantasiert er auch noch, jemand mit dem Nickname E10 hätte ihm in #41 (der von mir stammt) Dummheit “unterstellt”. :mrgreen:

    Dabei ist uns allen hier im Blog doch längst klar, daß man bei so einem Altsteinzeitler wie Jaette Nachsicht üben muß… :lol:

  53. #53 von Peter35 am 27/02/2012 - 01:44

    #52 von kolat

    Peter, mach Dir keine Hoffnungen mehr auf Argumente von Jaette. Da kommt nur heiße Luft, das hast Du wohl gemerkt.

    Das weiß ich. Das ist bei solchen Leuten immer so.
    Wollte das einfach nur nochmal verdeutlichen.

  54. #54 von Jaette am 27/02/2012 - 17:48

    #51 von Peter35

    Und, welche Argumente gegen die Wiedereinführung hast Du denn zu bieten?

    Da Sie anscheinend sowohl Probleme mit dem sog. verstehenden Lesen als auch mit der begriffliche Abstraktion bestimmter Inhalte haben, biete ich Ihnen lediglich einen virtuellen Keks an, den Sie gemeinsam mit Ihrem neuen Freund bei einem Glas Apfeltee zerkrümeln können, da ich vermute, dass Sie einer Argumentation “dagegen”, welche eine Reduktion auf geschlossene Wertesysteme i.Z.m. dem KI hin liefe, nicht im Ansatz folgen könnten oder werden wollen.
    Entschuldigung, mehr habe ich nicht zu bieten! :mrgreen:

    @ Kolat aka E10: Schwach wie immer! Mit absteigender Tendenz…

  55. #55 von Heimchen am Herd am 27/02/2012 - 18:57

    Also, ich finde diese Typen ja sowas von schwul…. :mrgreen:

    http://www.youtube.com/watch?v=HEXmtj9fCPw .

    Kollegah, mein Lieber, das ist kein Rap.. :mrgreen:

    So, jetzt mal richtige Männer und richtiger Rap…. :wink:

    http://www.youtube.com/watch?v=GoCOg8ZzUfg .

    Na, das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht… Entschuldige Kolat… :mrgreen:

  56. #56 von Peter35 am 27/02/2012 - 19:38

    #54 von Jaette

    Also kurz gesagt: Keine

  57. #57 von Jaette am 27/02/2012 - 20:26

    #56 von Peter35

    MERKBEFREIUNG

    Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform

    Name : Peter35

    ist hiermit

    für den Zeitraum von

    [X] unbefristet

    davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
    Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
    zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
    für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

    [X] drei Hartkeksen (Werksverkauf Bahlsen) in löslichem
    entkoffeiniertem Kaffee
    [ ] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
    sechswöchigen Sommerdürre
    [ ] einem Container erodiertem Sandstein [Streusandqualität]
    [ ] einem Mitglied der Bundesregierung

    Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit

    [X] dem Ablauf der o.g. Frist, beginnend mit dem
    Zeitpunkt der Ausstellung

    und gilt, egal ob die o.a. Lebensform durch das nachstehende
    Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

    [ ] schwarze Hose, schwarze Schuhe, weiße Socken
    [ ] eine umgedrehte Baseballkappe
    [ ] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
    zu tragen
    [X] eindeutig unbefristet merkbefreiter Gesichtsausdruck

    Befund nach Prüfung:

    [ ] kurzzeitiger Aussetzer durch übermüdung des Merkerit-
    deflektionsstudenten. Einstellung eines zweiten solchen
    wird empfohlen.
    [X] Hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
    [ ] Extrem hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
    [X] Alle bekannten Therapien sind wirkungslos

    Einstufung in die Gefahrenklasse

    [ ] ELCH – A I
    [ ] DAU – B II
    [X] TROLL – DO NOT FEED
    [ ] KASPER – DANCE FASTER!
    [X] Paranoia naciformis, Analphabetia semantica
    [ ] Microsoftititis

    Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
    Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
    qualifiziert:

    [ ] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
    Bundesautobahnen
    [ ] Pegellatte in Prielen und Sielen
    [ ] Garderobenständer und Regenschirmständer in
    Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
    Sterne
    [X] Regelstab in Schwerwasserreaktoren (Brennelemente
    britischer Herkunft eingeschlossen)
    [ ] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
    Niedersächsisches Wattenmeer
    [ ] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
    Gobi
    [X] Füllmaterial eines Salzstocks nach dortiger Endlagerung
    von gebrauchten Brennelementen
    [ ] Müllschlucker für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
    in Betrieben des Deichbaus

    Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
    öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
    Ablauf der Einspruchsfrist von 42 Sekunden rechtskräftig.

    Weitere Auflagen und Entscheidungen:

    [X] *PLONK* [ ] GEH WEG!
    [ ] *PLATSCH* [ ] Get a life!
    [ ] *PATSCH* [X] Sie sind raus!
    [ ] *limmib* [ ] Geh sterben.
    [ ] 42

    Weitere Betreuung durch:

    [X] /dev/null – QUARANTÄNE
    [ ] Schwester Johanna
    [ ] Die Hilfspfleger

    Es wird die/der

    [ ] vorläufige Aufbewahrung
    [ ] Zwischenlagerung
    [X] Endlagerung
    [ ] Heilungsversuch

    angeordnet.

    [X] Die sofortige Vollziehbarkeit dieses Bescheids wird
    hiermit angeordnet.

    Begründung:

    [ ] Notstandsmaßnahme
    [X] unmittelbare Gefahr für die geistige Gesundheit von
    Lesern

    Hochachtungsvoll,

    Jætte

  58. #58 von Saejerlaenner am 27/02/2012 - 20:46

    #57 von Jaette am 27/02/2012 – 20:26

    Begründung:

    [ ] Notstandsmaßnahme
    [X] unmittelbare Gefahr für die geistige Gesundheit von
    Lesern

    Analyse klingt plausibel, Begründung nicht ganz. Weil: Zu auffällig blöd, ergo ungefährlich.

  59. #59 von Jaette am 27/02/2012 - 21:22

    #58 von Saejerlaenner

    Weil: Zu auffällig blöd, ergo ungefährlich.

    Der stellt sich nur blöd. Und DAS ist ganz gefährlich! Oder er guugelt noch nach (dem*) KI. Dann wäre er nur dumm, was schon wieder Einiges entschuldigen würde. :mrgreen:

    * kostenfreier Tip

  60. #60 von Saejerlaenner am 27/02/2012 - 21:34

    #59 von Jaette am 27/02/2012 – 21:22

    Ich bleibe dabei: Schlicht (und) blöd. Einfache Gemüter, die an die Grenzen ihrer Horizonte stoßen (wofür es nicht sonderlich viel braucht). Kaum der Mühe wert.

  61. #61 von Peter35 am 27/02/2012 - 21:52

    #57 von Jaette

    Wenn Du nichts dagegen hast, würde ich gern Deine Beiträge als Anschauungsmaterial in einem meiner nächsten Vorträge verwenden.

    Damit möchte ich die Diskussion abschließen. Die Notwendigkeit der Strafverfolgung ist hier wieder einmal mehr als deutlich geworden. Ernsthafte Gegenargumente wurden nicht vorgetragen.

  62. #62 von Martin Schrödl am 28/02/2012 - 08:03

    @#57:

    Das war doch nur die Kurzform einer Merkbefreiung. Früher waren die jedenfalls ausführlicher. Niemand weiß das besser als Herr Jaette selbst. :mrgreen:

  63. #63 von Jaette am 28/02/2012 - 17:45

    @#62:

    Das war doch nur die Kurzform einer Merkbefreiung.

    Exakt! Die ausgelassenen Bestandteile erschienen mir für den Empfänger zu kompliziert. :mrgreen:

    Ich entnehme dem Posting jedoch auch eine gewisse Zynik. :wink:

    Was solls, somit ein Erkärungsversuch: Eigentlich war der “Peter” :lol: bei #21

    Die Homosexualisierung ist ein Mitbestandteil des gesellschaftlichen Zerfalls. Und wenn diese Leute jetzt auch noch Kinder mit reinziehen wollen, ist jede Toleranzgrenze überschritten.

    schon am Ende, da hier u.a. bereits Brülls’ Law * zum Tragen kam. “Er” war also nur noch ein willkommener Zeitvertreib mit absehbarem Ende… :mrgreen:

    *gidf.de

    Und nun des “Peters” Dummheit Krone: Die Notwendigkeit der Strafverfolgung ist hier wieder einmal mehr als deutlich geworden.

    Das sehe ich ebenso und rate “Peter” somit zur Selbstanzeige nach § 130 StGB (Vgl. Schönke/Schröder, StGB, § 130 Rn. 3; wie auch Schönke/Schröder, § 130 Rn. 5d). :lol:

  64. #64 von Jaette am 28/02/2012 - 18:08

    BTW: Sollte ich durch das Programm “Spielen mit Peter” gegen Blogregeln verstoßen haben, bitte ich um Hinweis der geschätzten Redaktion. Würde mich dann für unbestimmte Zeit in andere Teile des Netzes zurückziehen, um dort (wieder) mit voller Kraft mein Unwesen zu treiben. :wink:

  65. #65 von Heimchen am Herd am 28/02/2012 - 18:20

    #64 von Jaette am 28/02/2012 – 18:08

    Täusche ich mich, oder legst Du es extra drauf an, um hier weg zu kommen?

    Jaette, bleib schön hier, hörst Du!

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